Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen
auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten:
Aufhebung der Bindung der Fluoridlackanwendung an die Ergebnisse
der Einschätzung des Kariesrisikos ab dem 34. Lebensmonat
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2024 beschlossen, die Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V, FU-RL) in der Fassung vom 17. Januar 2019 (BAnz AT 28.05.2019 B2) wie folgt zu ändern:
§ 10 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Der Überschrift werden folgende Wörter angefügt: „zur Zahnschmelzhärtung“.
- 2.
-
Die Sätze 1 bis 3 werden wie folgt zusammengefasst:
„Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen haben Versicherte im Alter vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung.“
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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