Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie
zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren:
Verfahrensaussetzung zu den Erfassungsjahren 2023 und 2024
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) in der Fassung vom 15. Dezember 2016 (BAnz AT 23.03.2017 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. Dezember 2023 (BAnz AT 14.03.2024 B6) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Das Verfahren gemäß den §§ 7, 9, 10, 11, 13 und 17 der Richtlinie findet in dem Zeitraum vom 18. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025 keine Anwendung.“
Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 18. April 2024 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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