Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren:
Aufnahme von Eingriffen bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem
Prostatakarzinom in den Besonderen Teil der Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. September 2024 beschlossen, die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) in der Fassung vom 21. September 2017 (BAnz AT 07.12.2018 B4), die zuletzt am 21. Dezember 2023 (BAnz AT 03.04.2024 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Dem Besonderen Teil wird folgender Eingriff 12 angefügt:
„Eingriff 12: Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Definition des geplanten Eingriffs
(1) Der Eingriff umfasst folgende Behandlungsverfahren bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom:
- 1.
-
die Prostatektomie,
- 2.
-
die perkutane Strahlentherapie oder
- 3.
-
die interstitielle Brachytherapie.
(2) Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu einem der in Absatz 1 genannten Eingriffe zur Behandlung des lokal begrenzten nicht metastasierten Prostatakarzinoms.
Eingriffsspezifische Anforderungen an den Zweitmeiner
Zur Erbringung der Zweitmeinung für den Eingriff sind Fachärztinnen oder Fachärzte folgender Fachrichtungen berechtigt:
- 1.
-
Urologie oder
- 2.
-
Strahlentherapie.“
Die Änderung der Richtlinie tritt am ersten Tag des zweiten auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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