Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren:
Aufnahme von Eingriffen zur Cholezystektomie
in den Besonderen Teil der Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) in der Fassung vom 21. September 2017 (BAnz AT 07.12.2018 B4), zuletzt geändert am 19. Mai 2022 (BAnz AT 27.07.2022 B2), wie folgt zu ändern:
Dem Besonderen Teil wird folgender Eingriff 9 angefügt:
„Eingriff 9: Cholezystektomie
Definition des geplanten Eingriffs
(1) Der Eingriff umfasst die Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie). Nicht umfasst sind Cholezystektomien aufgrund eines akuten Abdomens, einer Tumorerkrankung der Gallenblase oder einer abdominellen Tumoroperation mit erforderlicher Entfernung der Gallenblase.
(2) Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zur Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie).
Eingriffsspezifische Anforderungen an den Zweitmeiner
Zur Erbringung der Zweitmeinung für den Eingriff sind Fachärztinnen oder Fachärzte folgender Fachrichtungen berechtigt:
- 1.
-
Innere Medizin und Gastroenterologie,
- 2.
-
Allgemeinchirurgie,
- 3.
-
Viszeralchirurgie,
- 4.
-
Kinder- und Jugendchirurgie oder
- 5.
-
Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie.“
Die Änderung der Richtlinie tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Kommentar hinterlassen