Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie zur datengestützten
einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung:
Teil 1: Änderungen zum Erfassungsjahr 2025
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2024 beschlossen, die Richtline zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) in der Fassung vom 19. Juli 2018 (BAnz AT 18.12.2018 B3), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Januar 2024 (BAnz AT 01.08.2024 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Teil 1: Rahmenbestimmungen wird wie folgt geändert:
In § 18 Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Die Daten nach Satz 2 werden in den betroffenen themenspezifischen Bestimmungen in den jeweiligen Tabellen der Anlage II als „Follow-up-Information“ gekennzeichnet.“
Die Änderung der Richtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 18. Juli 2024
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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