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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2023

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie:
Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2023

Vom 2. November 2022

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 2. November 2022 gemäß § 8 der Richtlinie zur Kinderonkologie beschlossen, die Richtlinie zur Kinderonkologie in der Fassung vom 16. Mai 2006 (BAnz. S. 4997), die durch die Bekanntmachung der Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 und 15. September 2022 (BAnz AT 21.10.2022 B2) zuletzt geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage 1 der Richtlinie wird wie folgt geändert:

In der Überschrift und in den Tabellen wird jeweils die Angabe „ICD-10-GM 2022“ durch die Angabe „ICD-10-GM 2023“ ersetzt.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 2. November 2022

Unterausschuss Qualitätssicherung
des Gemeinsamen Bundesausschusses
gemäß § 91 SGB V

Der stellvertretende Vorsitzende
Dr. Rolf-Ulrich Schlenker

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