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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2022

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie
zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2022

Vom 1. Dezember 2021

Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 1. Dezember 2021 gemäß § 11 der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur beschlossen, die Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur in der Fassung vom 22. November 2019 (BAnz AT 30.12.2020 B6), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 2. Dezember 2021 (BAnz AT 22.12.2021 B5) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage 1 der Richtlinie wird wie folgt geändert:

In der Anlage 1 wird die Angabe „ICD-10-GM Version 2021“ durch die Angabe „ICD-10-GM Version 2022“ und die Angabe „OPS 2021“ durch die Angabe „OPS 2022“ ersetzt.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 1. Dezember 2021

Gemeinsamer Bundesausschuss
Unterausschuss Qualitätssicherung
gemäß § 91 SGB V

Die Vorsitzende
Maag

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