Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Anpassung Pflegebonusgesetz und Änderung Anlage 2
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 6. Oktober 2022 (BAnz AT 06.12.2022 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:„§ 7 Aufklärungspflichten“.
- 2.
-
Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:„§ 10 Qualifikation“.
In § 2 Absatz 3 wird die Angabe „§ 20i Absatz 3 Satz 2 SGB V“ ersetzt durch die Angabe „§ 20i Absatz 3 SGB V“.
§ 6 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Satz 1 werden die Wörter „und impfende Ärztinnen und Ärzte“ gestrichen.
- 2.
-
Es wird folgender Satz 2 angefügt:„Gleiches gilt für die zur Schutzimpfung berechtigten Personen hinsichtlich der durch sie durchzuführenden Schutzimpfungen.“
§ 7 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Die Überschrift zu § 7 wird wie folgt gefasst:„§ 7 Aufklärungspflichten“.
- 2.
-
In Satz 1 werden die Wörter „impfende Ärztin oder der impfende Arzt“ ersetzt durch die Wörter „zur Schutzimpfung berechtigte Person“.
In § 8 Absatz 2 wird das Wort „durchgeführter“ ersetzt durch die Wörter „von ärztlich durchgeführten“.
In § 9 Absatz 1 werden die Wörter „nach den Regeln der ärztlichen Kunst und“ gestrichen.
Die Überschrift zu § 10 wird wie folgt gefasst:
„§ 10 Qualifikation“.
In Anlage 2 wird nach der Zeile „Affenpocken“ die folgende Zeile eingefügt:
Impfungen | Dokumentationsnummer1 | ||
---|---|---|---|
erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie | letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung |
Auffrischungsimpfung | |
1 | 2 | 3 | 4 |
„Affenpocken (berufliche bzw. Reiseindikation nach § 11 Absatz 3) | 89134 V | 89134 W“ |
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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