Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung der aktualisierten STIKO-Empfehlungen zu Reiseimpfungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2022 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. März 2022 (BAnz AT 20.05.2022 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In Anlage 1 wird in der Zeile „Meningokokken“ in der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ nach dem Satz „Impfung mit 4-valentem ACWY-Konjugat-Impfstoff.“ der folgende Satz eingefügt:
„Zusätzliche Impfung mit MenB-Impfstoff:
- –
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nur bei Katastrophenhelferinnen und Katastrophenhelfern und je nach Exposition auch bei Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfern und medizinischem Personal;
- –
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sowie bei Kleinkindern, wenn dies den Empfehlungen der Zielländer entspricht.“
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 19. Mai 2022
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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