Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen Affenpocken
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. August 2022 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 (BAnz. S. 8154), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 13.07.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In Anlage 1 wird vor der Zeile „Cholera“ die folgende Zeile „Affenpocken“ eingefügt:
Impfung gegen | Indikation | Hinweise zur Umsetzung | |
---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | |
„Affenpocken | Indikationsimpfung:
Indikationsimpfung für Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko: |
Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, ist eine Impfstoffdosis ausreichend.“ |
|
– | Derzeit Männer ≥ 18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln. | ||
Berufliche Indikation: | |||
– | Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben, die Affenpockenmaterial enthalten, ausübt und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird. |
In Anlage 2 wird vor der Zeile „Cholera“ die folgende Zeile „Affenpocken“ eingefügt:
Impfungen | Dokumentationsnummer1 | ||
---|---|---|---|
erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie |
letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation oder abgeschlossene Impfung |
Auffrischungsimpfung | |
1 | 2 | 3 | 4 |
„Affenpocken | 89134 A | 89134 B“ |
Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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