Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 beschlossen seinen Beschluss vom 1. Dezember 2022 zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wie folgt zu ändern:
In Abschnitt I wird in der Spalte 3 „Hinweise zur Umsetzung“ im Abschnitt „Auffrischimpfung:“ im ersten Satz nach dem Wort „Grundimmunisierung“ das Wort „vorrangig“ und nach dem Wort „des“ das Wort „bivalenten“ eingefügt.
In Abschnitt II wird in der Spalte 1 „Impfungen“ in der Zeile „Comirnaty bivalent (Auffrischimpfung)“ die Angabe „12 Jahren“ ersetzt durch die Angabe „5 Jahren“.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Kommentar hinterlassen