Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Verfahrensordnung:
1. Kapitel § 17f Arbeitsergebnisse des IQTIG
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossen, die Verfahrensordnung in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (BAnz Nr. 84a vom 10. Juni 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 4. April 2024 (BAnz AT 06.08.2024 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
§ 17f wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Der bisherige Wortlaut wird zum Absatz 1.
- 2.
-
Folgender Absatz wird angefügt:„(2) Das IQTIG kann seine Entwicklungsergebnisse sechs Monate nach Vorlage beim Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlichen. Die Frist beginnt, nachdem der zuständige Unterausschuss in seiner nächsten, fristgerecht erreichbaren Sitzung die Vorlage der Entwicklungsergebnisse des IQTIG zur Kenntnis genommen hat. Das IQTIG hat auf der Titelseite der Veröffentlichung gut sichtbar folgenden Text einzufügen:„Der vorliegende Bericht wird in ausschließlicher Verantwortung des IQTIG veröffentlicht. Der Bericht wurde vor der Veröffentlichung vom Gemeinsamen Bundesausschuss weder fachlich, inhaltlich noch rechtlich geprüft. Insbesondere wurde nicht geprüft, ob sich der Bericht auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Auftrag gegebenen Fragestellungen bezieht, das Verfahren ordnungsgemäß und nach den maßgeblichen, international anerkannten Standards der Wissenschaften durchgeführt wurde und die im Bericht formulierten Ergebnisse nachvollziehbar und widerspruchsfrei sind.““
Die Änderung der Verfahrensordnung tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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