Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Verfahrensordnung:
Änderung des 4. Kapitels § 48 – Bezeichnung der Darreichungsformen
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. August 2022 beschlossen, das 4. Kapitel der Verfahrensordnung in der Fassung vom 18. Dezember 2008 (BAnz. Nr. 84a vom 10. Juni 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 16.08.2022 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In § 48 wird in Satz 1 nach den Wörtern „European Directorate for the Quality of Medicines & Health Care“ ein Komma und das Wort „EDQM“ eingefügt und folgender Satz 3 angefügt: „Entsprechendes gilt für die Bezeichnung von Behältnissen nach EDQM.“
Die Änderung der Verfahrensordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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