Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Zentrums-Regelungen:
Anlage 11 – Intensivmedizinische Zentren:
Klarstellungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, die Zentrums-Regelungen in der Fassung vom 5. Dezember 2019 (BAnz AT 12.03.2020 B2), zuletzt geändert am 19. Oktober 2023 (BAnz AT 23.01.2024 B3), wie folgt zu ändern:
In Anlage 7 – Lungenzentren wird in § 1 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a die Angabe „Nummer 5“ durch die Angabe „Nummer 4“ ersetzt.
In Anlage 11 – Zentren für Intensivmedizin wird § 1 wie folgt geändert:
- 1.
-
In Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Befugnis für die jeweilige Facharztweiterbildung und“ ersetzt durch das Wort „Weiterbildungsbefugnis“.
- 2.
-
In Absatz 4 Satz 2 wird nach den Wörtern „Die Aufgaben“ die Angabe „gemäß § 2“ eingefügt.
Die Änderungen der Regelungen treten am Tage nach der Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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