Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Zentrums-Regelungen:
COVID-19-Epidemie – Basisjahr Fallzahlen und Fristverlängerung IDV-Zentren
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 beschlossen, die Zentrums-Regelungen in der Fassung vom 5. Dezember 2019 (BAnz AT 12.03.2020 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Februar 2021 (BAnz AT 19.02.2021 B9) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
§ 5 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Satz 3 wird nach der Angabe „Jahr 2021“ die Angabe „und 2022“ eingefügt.
- 2.
-
In Satz 5 wird nach der Angabe „Jahr 2020“ die Angabe „und 2021“ eingefügt.
Im Anhang zu den Anlagen 5 und 7 – Zentren in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) wird in § 3 die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. März 2022“ ersetzt.
Die Änderungen der Regelungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 16. Dezember 2021
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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