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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung des Beschlusses
über Maßnahmen zur Qualitätssicherung
der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation
bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Vom 16. November 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. November 2023 beschlossen, den Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung in der Fassung vom 19. Dezember 2019 (BAnz AT 18.05.2020 B1), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 15. Oktober 2020 (BAnz AT 08.02.2021 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

§ 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

1.
Die Wörter „zweiter Spiegelstrich“ werden gestrichen.
2.
Die Angabe „bis zum 31. Dezember 2023 ausgesetzt (Beschluss vom 4. Oktober 2018)“ wird ersetzt durch die Angabe „bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt (Beschluss vom 16. November 2023)“.
II.

In § 1 Absatz 2 wird die Angabe „zweiter Spiegelstrich Satz 2“ ersetzt durch die Angabe „Satz 3“.

III.

In § 9 wird die Angabe „31. Dezember 2023“ durch die Angabe „31. Dezember 2025“ ersetzt.

IV.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. November 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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