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Startseite Vorsicht Bundesanzeiger Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Nicht-Änderung der Heilmittel-Richtlinie: Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie mit Blick auf eine intensivierte Sprechtherapie bei der Indikation Störungen des Redeflusses (Stottern)
Bundesanzeiger

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Nicht-Änderung der Heilmittel-Richtlinie: Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie mit Blick auf eine intensivierte Sprechtherapie bei der Indikation Störungen des Redeflusses (Stottern)

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Nicht-Änderung der Heilmittel-Richtlinie:
Überprüfung der Heilmittel-Richtlinie mit Blick
auf eine intensivierte Sprechtherapie
bei der Indikation Störungen des Redeflusses (Stottern)

Vom 18. Januar 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2024 folgenden Beschluss zu seiner Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in der Fassung vom 19. Mai 2011 (BAnz. S. 2247), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Januar 2023 (BAnz AT 11.04.2023 B1) geändert worden ist, gefasst:

Die HeilM-RL wird nicht geändert.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. Januar 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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