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Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über einen Antrag zur Aufnahme eines Medizinproduktes in die Arzneimittel-Richtlinie und über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – HydroTouch
Bundespolitik

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über einen Antrag zur Aufnahme eines Medizinproduktes in die Arzneimittel-Richtlinie und über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – HydroTouch

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über einen Antrag zur Aufnahme eines Medizinproduktes in die Arzneimittel-Richtlinie
und über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – HydroTouch

Vom 2. Oktober 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. Oktober 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 18. Juli 2024 (BAnz AT 16.10.2024 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

ln der Tabelle in Anlage V wird entsprechend der alphabetischen Reihenfolge folgende Zeile eingefügt:

„HydroTouch Zur Anwendung bei Patienten mit Katheterisierung 31. Dezember 2028“
II.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 2. Oktober 2024 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 2. Oktober 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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