Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über weitere Beratungsthemen zur Überprüfung
gemäß § 26 Absatz 2 in Verbindung mit § 25 Absatz 3 und
§ 135 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V):
Bewertung der Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung
für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V
Aufnahme des Bewertungsverfahrens
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft gemäß gesetzlichem Auftrag nach § 26 Absatz 2 in Verbindung mit § 25 Absatz 3 und § 135 Absatz 1 Satz 1 SGB V für die ambulante vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten neue Untersuchungsmethoden zur Früherkennung von Krankheiten daraufhin, ob das Vor- und Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar ist, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfassen sind, genügend Ärzte und Einrichtungen vorhanden sind, um die aufgefundenen Verdachtsfälle eindeutig zu diagnostizieren und zu behandeln sowie ob der therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit eines Screenings nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als erfüllt angesehen werden. Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Überprüfung entscheidet der G-BA darüber, ob eine neue Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden darf. Das Bewertungsverfahren bezieht sich auf die Bewertung der Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V.
Der G-BA veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktuell zur Überprüfung anstehen. Entsprechend des Beschlusses des G-BA vom 17. August 2023 wird das folgende Thema beraten:
„Bewertung der Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und
Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V“
Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Spitzenverbänden der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Verbänden von Leistungserbringern und Medizinprodukteherstellern und den jeweils betroffenen Herstellern von Medizinprodukten Gelegenheit gegeben werden, durch Beantwortung eines Fragebogens eine Ersteinschätzung zum angekündigten Beratungsgegenstand abzugeben.
Die Einschätzungen zu dem oben genannten Beratungsthema sind in deutscher Sprache anhand des Fragebogens innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (bis zum 9. November 2023) möglichst in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
kinder-rili@g-ba.de
Den Fragebogen sowie weitere Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des G-BA unter:
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/methodenbewertung/319/
Stellungnahmeberechtigte gemäß § 91 Absatz 5 SGB V (Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer) und § 92 Absatz 7d SGB V (einschlägige wissenschaftliche Fachgesellschaften; Spitzenorganisationen der Medizinproduktehersteller; betroffene Medizinproduktehersteller), die eine Ersteinschätzung abgegeben haben, erhalten zudem die Gelegenheit zur Abgabe einer mündlichen Einschätzung im Rahmen einer Anhörung zum Einschätzungsverfahren. Die Terminierung der Anhörung und die Einladung übermitteln wir Ihnen in einem gesonderten Schreiben.
Korrespondenzadresse
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung Methodenbewertung & Veranlasste Leistungen
Postfach 12 06 06
10596 Berlin
E-Mail: kinder-rili@g-ba.de
Gemeinsamer Bundesausschuss
Unterausschuss Methodenbewertung
Die Vorsitzende
Lelgemann
Kommentar hinterlassen