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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen

Pixaline (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
zu Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses
zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen:
COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen

Vom 18. März 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. März 2022 folgenden Beschluss gefasst:

I.

Zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionen und zum Schutz der Einrichtungen der Krankenversorgung vor Überlastung ist für

das Land Baden-Württemberg,
den Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
den Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein sowie
den Freistaat Thüringen

auf Grundlage des Beschlusses des G-BA „Grundlagenbeschluss zur Ermöglichung befristeter regionaler Ausnahmeregelungen sowie Verlängerung und Anpassung bundesweiter Sonderregelungen zur Genehmigung von Krankentransporten und der Geltungsdauer von Heilmittelverordnungen“ vom 17. September 2020 (BAnz AT 30.09.2020 B2) folgende Sonderregelung befristet bis zum 31. Mai 2022 anzuwenden:

§ 8 Absatz 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

II.

Der Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 18. März 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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