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Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der ECARYS GmbH mit der Stemme AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 UmwG

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Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der ECARYS GmbH mit der Stemme AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 UmwG

Die Stemme AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der ECARYS GmbH mit Sitz in Strausberg, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der ECARYS GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der Stemme AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Stemme AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der ECARYS GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Stemme AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der Stemme AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Stemme AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der ECARYS GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Stemme AG ist entbehrlich, da der Stemme-AG sämtliche Geschäftsanteile an der ECARYS GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab 14.09.2021 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Stemme AG, Flugplatzstraße F2, Nr. 6-7, 15344 Strausberg, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Stemme-AG und der ECARYS GmbH sowie die Zwischenbilanz per 31.07.2021 der ECARYS GmbH zur Einsicht der Aktionäre der Stemme AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Stemme AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Strausberg, den 13.09.2021

Stemme-AG

Der Vorstand

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