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Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der VRmagic GmbH mit der VRmagic Holding AG

IO-Images (CC0), Pixabay
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VRmagic Holding AG

Mannheim

HRB 701997

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der VRmagic GmbH
mit der VRmagic Holding AG

Die VRmagic Holding AG mit dem Sitz in Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 701997, beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochtergesellschaft VRmagic GmbH mit dem Sitz in Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 8958, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Da das Stammkapital der VRmagic GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der VRmagic Holding AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der VRmagic Holding AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der VRmagic GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der VRmagic Holding AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der VRmagic Holding AG können Aktionäre der VRmagic Holding AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der VRmagic Holding AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der VRmagic GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der VRmagic Holding AG ist entbehrlich, da der VRmagic Holding AG sämtliche Geschäftsanteile an der VRmagic GmbH gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem 20.04.2022 (Datum des Verschmelzungsvertrags) liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der VRmagic Holding AG, Turley-Straße 20, 68167 Mannheim, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der VRmagic Holding AG und der VRmagic GmbH zur Einsicht der Aktionäre der VRmagic Holding AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der VRmagic Holding AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Mannheim, den 20.04.2022

Der Alleinvorstand:
Dr. Markus Schill

 

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