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Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH)

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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH)

Vom 26. Juni 2024

Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit den §§ 3 ff. des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, erlasse ich folgende

Verfügung

1.
Der Zweck und die Tätigkeit des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) einschließlich seiner Teil­organisationen

a)
„Islamische Akademie Deutschland e.V.“ (IAD)
b)
„Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg e.V.“
c)
„Zentrum der Islamischen Kultur e.V.“ Frankfurt (ZIK)
d)
„Islamische Vereinigung Bayern e.V.“ München (IVB)
e)
„Islamisches Zentrum Berlin e.V.“ (IZB)
richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen den Gedanken der Völkerverständigung und laufen den Strafgesetzen zuwider. Zudem laufen der Zweck und die Tätigkeit des IZH völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwider und fördern Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind.
2.
Der Verein „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ einschließlich seiner Teilorganisationen gemäß den Buchstaben a bis e ist verboten und wird aufgelöst.
3.
Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ einschließlich der Teilorganisa­tionen gemäß den Buchstaben a bis e öffentlich, in einer Versammlung oder in einem Inhalt (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches), der verbreitet wird oder zur Verbreitung bestimmt ist, zu verwenden. Das Verbot betrifft insbesondere folgende Kennzeichen:

a) Das blaue Logo des IZH. Blaue kreisrunde in Korbgeflecht eingefasste Abbildung der Imam-Ali-Moschee in Hamburg mit Blick auf den überkuppelten Haupteingang und sich daran anschließende zwei Seitenflügel, über denen sich jeweils ein Minarett erhebt. Unter der Moschee befindet sich der Schriftzug IZH.
b) Blau-gelbes Logo der IAD als erste Variante. In gelb geschriebener Name „Islamische Akademie Deutschland“, über den sich gelbe Ornamentik erhebt, deren Form wie eine leuchtende Kerze beziehungsweise eine Füllfeder anmutet. Links neben der Ornamentik befindet sich der weiß-blaue Schriftzug IAD, rechts die Ergänzung e.V. Die Seiten der Schrift werden von dreieckiger weiß-blauer Ornamentik in 3D-Optik eingefasst.
Schwarz-weißes Logo der IAD als zweite Variante. Mittig befindet sich der Schriftzug IAD mit einer darüber befindlichen Ornamentik, deren Form wie eine leuchtende Kerze bzw. eine Füllfeder anmutet. Davon gehen strahlenähnliche Linien ab, die von einem doppelten Kreis eingefasst werden, der mit dem Schriftzug „Islamische Akademie Deutschland“ versehen wurde.
c) Das kreisrunde grüngelbe Logo der „Islamischen Vereinigung Bayern“. In einem grünen Kreis befindet sich ein aus drei gelben Linien gezeichneter Iwan einer Moschee, einer überkuppelten Halle. Unter dem Schriftzug „Islamische Vereinigung Bayern“ befindet sich der Name des Vereins in arabischer Schrift „Markaz-e Eslami-ye Munich“.
Das blau-weiße Logo des „Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.“. In blau gezeichneter Iwan einer Moschee, einer überkuppelten Halle, mit drei Fenstern unterhalb des Tonnengewölbes. Am Fuße befindet sich in schwarz die Bezeichnung „ZIK Frankfurt e.V.“.
Das weiß-schwarze Logo des „Islamischen Zentrum Berlin e.V.“. Es steht von unten nach oben geschrieben in drei Zeilen 1. Islamisches Zentrum, 2. Berlin e.V., 3. IZB, dessen Schriftzug in der dritten Zeile in jeweils ein Minarett links und rechts übergeht. Zwischen den Minaretten thront eine zwiebelförmige Kuppel.
4.
Die Internetauftritte des Vereins

a)
„Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“
Website:

www.izhamburg.com
Facebook:

https:/​/​www.facebook.com/​IZHamburg (ID 100070244621678)
https:/​/​www.facebook.com/​IZHamburg.Arabic (ID 100071956938562)
Instagram:

„izhamburg“ (ID 884534613)
„izhamburg_​arabic“ (ID 32334327650)
Telegram:

„IZHamburg“ t.me/​IZHamburg (ID 1001003523925)
„IZHamburg“ t.me/​IZHamburg_​Arabic (ID 1001358874341)
YouTube:

„IZHamburg“ @newsizh (ID UClfMxQ2BM19WMo-N2XPQXg)
@IZHamburg.Arabic (ID UCPq5E3-2HcCB0kCfc6r7ZTw)
X (ehemals Twitter):

https:/​/​x.com/​IZHamburg (ID: 2259888199)
sowie der Teilorganisationen

b)
„Islamische Akademie Deutschland e.V.“ (IAD)
Website:

www.islamische-akademie.de
Facebook:

www.facebook.com/​IADeV (ID 100065200381802)
Instagram:

„islamische_​akademie_​de“ (ID 33463346997)
YouTube:

https:/​/​www.youtube.com/​user/​iadinfo
X (ehemals Twitter):

https:/​/​x.com/​iad.info (ID: 2333201654)
c)
„Zentrum der Islamischen Kultur e.V.“
Website:

https:/​/​zikfrankfurt.de/​
Facebook:

https:/​/​www.facebook.com/​ZIKFrankfurt/​ (ID: 100010708837351)
Telegram:

https:/​/​t.me/​zik_​ZIK_​Frankfurt_​farsi (ID: 1001003197157)
YouTube:

https:/​/​zikfrankfurt.de/​videokanal/​
https:/​/​youtube.com/​@ZIKFrankfurtFarsi
d)
„Islamische Vereinigung Bayern e.V.“
Website:

http:/​/​www.izmunich.de/​
Instagram:

https:/​/​www.instagram.com/​i.v.b_​bayern
Telegram:

https:/​/​t.me/​IVBayern
YouTube:

https:/​/​i.v.b._​bayern4096
e)
„Islamisches Zentrum Berlin e.V.“
Website:

https:/​/​www.izberlin.com/​
Telegram:

https:/​/​t.me/​izberlin110 (ID: 10001448647360)
YouTube:

@islamischeszentrumberlin6559
https:/​/​www.youtube.com/​chanel/​UCmRkFHq7fSNXVA4YWwJckvw
sind verboten.
5.
Das Vermögen des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ sowie der Teilorganisationen wird beschlagnahmt und eingezogen. Dies gilt insbesondere für die Grundstücke:

Grundbuch Amtsgericht Hamburg, Gemarkung Uhlenhorst, Blatt 3084, Flurstücknummern 178, 178a und 178b mit einer Größe von 3 848 m2 Gebäude- und Freifläche, Schöne Aussicht 36;
Grundbuch Amtsgericht Hamburg, Gemarkung Groß Borstel, Blatt 2831, FIurstücknummer 1864 mit einer Größe von 1363 m2 Gebäude- und Freifläche, Heselstücken 6, Päplowweg;
Grundbuch Amtsgericht Hamburg, Gemarkung Alsterdorf, Blatt 2097, Flurstücknummer 1490 mit einer Größe von 530 m2, Rotbuchenstieg 41;
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Grundbuch von Tempelhof, Blatt 7980, Flur 3 Flurstücknummer 220 mit einer Größe von 858 m2 Gebäude- und Freifläche, Ordensmeisterstraße 5, 6;
Amtsgericht (Grundbuchamt) Frankfurt am Main, Grundbuchbezirk und Gemarkung Rödelheim, Blatt 4542, Flur 22 Flurstücknummer 56/​22, mit einer Größe von 334 m2 Fläche gemischter Nutzung, Eschborner Landstraße 79.
6.
Sachen Dritter werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ sowie der Teilorganisationen deren verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.
7.
Forderungen Dritter gegen den Verein „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ sowie der Teilorganisationen werden beschlagnahmt und eingezogen, soweit sie aus Beziehungen entstanden sind, die sich nach Art, Umfang oder Zweck als eine vorsätzliche Förderung der verfassungswidrigen Bestrebungen des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ darstellen, oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg e.V.“ sowie der Teilorganisationen dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert dieses Vermögens zu mindern.
8.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet; dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen.“

Berlin, den 26. Juni 2024

ÖSII2-20106/​29#2

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Dr. Klos

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