Startseite Vorsicht FMA - LI Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung
FMA - LI

Bekanntmachung: Erlöschen einer Bewilligung

AngelaL_17 (CC0), Pixabay
Teilen

Die Sardona Invest AG, Badäl 234, 9487 Gamprin-Bendern, hat per 30. April 2022 schriftlich auf die am 21. Dezember 2015 durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein erteilte Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft verzichtet.

Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 30. April 2022 erloschen.

Die Sardona Invest AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
FMA - LI

FMA Liechtenstein warnt vor Angeboten auf solid-invest.li: Keine behördliche Genehmigung für Finanzdienstleistungen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein warnt Anleger vor den Angeboten der Website solid-invest.li....

FMA - LI

FMA-LI warnt vor xtrempeak.com: Website ohne behördliche Genehmigung bietet Finanzdienstleistungen an

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat eine Warnung bezüglich der Website xtrempeak.com ausgesprochen....

FMA - LI

FMA-LI warnt vor betrügerischer E-Mail-Adresse corporate[at]bankfrick.cc: Keine Verbindung zur Bank Frick AG

Am 04.09.2024 hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein eine Warnung veröffentlicht, in der...

FMA - LI

FMA Liechtenstein: Bekanntmachung über das Erlöschen einer Zulassung – VTM International Fundmanagement AG

Zulassung der VTM International Fundmanagement AG erloschen 22.08.2024 Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)...