Aufgrund des schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft nach Art. 30 Abs. 1 Bst. b VVG per 28. April 2023 erloschen.
Die Mahrberg Wealth AG, Gamprin-Bendern, ist damit ab dem 29. April 2023 nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.
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