Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Rahmen ihrer Überprüfungen festgestellt, dass der Konzernlagebericht der NFON AG, München, für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Fehler aufweist. Diese Bekanntmachung erfolgt in Übereinstimmung mit § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG.
Der festgestellte Fehler betrifft die Berichterstattung über die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems bezüglich des Konzernrechnungslegungsprozesses. Entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten beschrieb die NFON AG ihr internes Kontrollsystem als umfassend und effektiv in Bezug auf die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
Dies stellt einen Verstoß gegen § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) dar, der fordert, dass im Konzernlagebericht ausdrücklich auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Kontext der Konzernrechnungslegung eingegangen wird. Zwar ist eine Bewertung der Effektivität dieses Systems nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen gemachte Angaben ausgewogen sein und dürfen nicht irreführend wirken, indem sie ein zu positives Bild vermitteln.
Diese fehlerhafte Darstellung hat nun zu einer Korrekturverpflichtung für die NFON AG geführt, um die Transparenz und Zuverlässigkeit der Unternehmensinformationen sicherzustellen. Die BaFin wird die Umsetzung der erforderlichen Korrekturen überwachen und weiterhin für die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben sorgen.
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