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Bekanntmachung – Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

Vom 5. Juni 2023

Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Grund des § 8 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Bescheid vom 5. Juni 2023 für die benannten Verwaltungsbezirke des Landes Baden-Württemberg festgelegt:

Unterscheidungszeichen Zulassungsbezirk
NEU Breisgau-Hochschwarzwald*
MÜL Breisgau-Hochschwarzwald*

*
amtlicher Hinweis:

Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.

Berlin, den 5. Juni 2023

StV21/​7362.2/​3-02

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht

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