Bundesministerium
für Digitales und Verkehr
Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen
Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Grund des § 8 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Bescheid vom 5. Juni 2023 für die benannten Verwaltungsbezirke des Landes Baden-Württemberg festgelegt:
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- amtlicher Hinweis:
Das Unterscheidungszeichen wird durch mehrere Verwaltungsbezirke verwaltet. Die Festlegung der Gruppen oder Nummerngruppen der Erkennungsnummer nach Anlage 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die in den jeweiligen Verwaltungsbezirken durch die dort zuständigen Behörden oder zusätzliche Verwaltungsstellen ausgegeben werden, erfolgt durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Stelle.
StV21/7362.2/3-02
Bundesministerium
für Digitales und Verkehr
Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
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