Bundesministerium
für Digitales und Verkehr
Bekanntmachung
Festlegung von Unterscheidungszeichen für Verwaltungsbezirke
für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen
Auf entsprechenden Antrag hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgrund des § 9 Absatz 3 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgendes Unterscheidungszeichen für die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Bescheid vom 20. September 2023 für den benannten Verwaltungsbezirk des Landes Bayern festgelegt:
Unterscheidungszeichen | Zulassungsbezirk |
---|---|
MUC | München, Stadt |
StV21/7362.2/3-02
Bundesministerium
für Digitales und Verkehr
Im Auftrag
Dr. Frank Albrecht
Kommentar hinterlassen