Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass gegen die Raiffeisenbank Mühlviertler Alm eGen als juristische Person unter Androhung einer Zwangsstrafe ein Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands gemäß § 92 Absatz 8 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit § 70 Absatz 4 Z 1 Bankwesengesetz (BWG) erlassen wurde. Dem Unternehmen wurde aufgetragen, seine internen Verfahren und Kontrollmechanismen anzupassen um sicherzustellen, dass jene Mitarbeiter, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen gemäß § 55 WAG 2018 verfügen.
Die Raiffeisenbank Mühlviertler Alm eGen hat zwischenzeitlich Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands eingeleitet.
+++++++++++++++++++++++++++++++
Bekanntmachung: FMA verhängt Maßnahme gegen die Raiffeisenbank Gramastetten eGen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes im Hinblick auf ihre organisatorischen Vorkehrungen zur Sicherstellung des Nachweises der erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen ihrer Mitarbeiter
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit, dass gegen die Raiffeisenbank Gramastetten eGen als juristische Person unter Androhung einer Zwangsstrafe ein Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands gemäß § 92 Absatz 8 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) in Verbindung mit § 70 Absatz 4 Z 1 Bankwesengesetz (BWG) erlassen wurde. Dem Unternehmen wurde aufgetragen, seine internen Verfahren und Kontrollmechanismen anzupassen um sicherzustellen, dass jene Mitarbeiter, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen gemäß § 55 WAG 2018 verfügen.
Die Raiffeisenbank Gramastetten eGen hat zwischenzeitlich Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands eingeleitet.
Kommentar hinterlassen