Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die BKS Bank AG eine Geldstrafe von 160.000,– Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat.
Die BKS Bank AG hat durch die Erteilung von Handelsaufträgen an insgesamt drei Handelstagen den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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