Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die CLEEN Energy AG als juristische Person wegen der verspäteten Veröffentlichungen gemäß Börsegesetz betreffend die Jahresfinanzberichte der Geschäftsjahre 2020 und 2021 mittels Straferkenntnis im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) eine Geldstrafe von Euro 241.500,00 verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Das wird dann den kompletten Bilanzgewinn laut letzter Bilanz auffressen, ein Vielfaches davon.
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