Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) durch eine Verletzung von Veranlagungsvorschriften im Zusammenhang mit Fondsbestimmungen gegen die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 21.800,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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