Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Ampega Investment GmbH als juristische Person eine Geldstrafe von 10.400 Euro wegen Verstößen gegen Veranlagungsbestimmungen in Bezug auf Investmentfonds (§ 74 Absatz 1 letzter Satz und Absatz 3 Investmentfondsgesetz 2011) mittels Straferkenntnis im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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