Bekanntmachung: FMA verhängtDie österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 98 Abs. 1a Bankwesengesetz (BWG) gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen das eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16.02.2023 teilt die FMA daher mit, dass der
BETster GmbH
Lastenstraße 23 Stock 17 Tür 4
4020 Linz
mit Bescheid vom 23.01.2023 aufgetragen wurde, die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Einlage gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall BWG (Einlagengeschäft) und das weitere Halten der entgegengenommenen Gelder zu unterlassen.
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