Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass das Bundesverwaltungsgericht das Straferkenntnis der FMA vom 12.03.2020 in Höhe von EUR 318.000,- gegen die DO & CO Aktiengesellschaft wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung (Art 17 Marktmissbrauchsverordnung, Verordnung (EU) 596/2014) im Jahr 2018 vollinhaltlich bestätigt hat. Die ordentliche Revision wurde für nicht zulässig erklärt. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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