Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) gegen die HYPO TIROL BANK AG als juristische Person wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Geeignetheitsbeurteilung bei der Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen über Online–Tools mittels Straferkenntnis eine Zusatzstrafe von 30.400 Euro verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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