Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Marchfelder Bank eG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse
Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) teilt mit, dass sie gegen die Marchfelder Bank eG als juristische Person wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse im Rahmen einer Umschichtung bei der Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) eine Geldstrafe von EUR 19.200,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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