Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT wegen Verletzung von Berichtspflichten gegenüber Kunden
Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Erbringung von Anlageberatungstätigkeiten gegenüber Kunden gegen die PARTNER BANK AKTIENGESELLSCHAFT als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 14.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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