Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung als juristische Person eine Geldstrafe von 2.100 Euro wegen eines Verstoßes gegen Veranlagungsbestimmungen in Bezug auf Investmentfonds (§ 80 Absatz 1 Investmentfondsgesetz 2011) mittels Straferkenntnis verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Kommentar hinterlassen