Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Raiffeisenbank Altenmarkt-Flachau-Eben eGen eine Geldstrafe in der Höhe von 100.000,- Euro (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz) wegen zwei Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) verhängt hat. Die Raiffeisenbank Altenmarkt-Flachau-Eben eGen hat es in einem konkreten Anlassfall unterlassen die betroffenen Geschäftsbeziehungen in die Risikoklasse „hoch“ umzustufen sowie eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu erstatten.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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