Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) durch eine verspätete Veröffentlichung eines Eigengeschäfts gegen die S Immo AG als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 16.000,- im Wege einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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