Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) gegen die Schelhammer Capital Bank AG (vormals Bankhaus Schelhammer & Schattera AG) als juristische Person wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung der Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen hinsichtlich des Internetauftritts ihrer Marke DADAT betreffend die Online-Vermögensverwaltung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von 60.000 Euro verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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