Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) gegen die UniCredit Bank Austria AG als juristische Person wegen Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit der Kostentransparenz im Rahmen des beratungsfreien Telefongeschäfts eine Geldstrafe von 117.600 Euro verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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