Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Wiener Privatbank SE wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen Verstoß gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) durch Unterlassen der Feststellung und Überprüfung sämtlicher Eigentümer eines in der höchsten Risikoklasse geführten Kunden gegen die Wiener Privatbank SE als juristische Person mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von Euro 154.000,- verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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