Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die WIENER STÄDTISCHE VERSICHERUNG AG Vienna Insurance Group, die VIENNA INSURANCE GROUP AG WIENER Versicherung Gruppe sowie den Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein – Vermögensverwaltung – Vienna Insurance Group jeweils als juristische Personen wegen verspäteter Mitteilung der Unterschreitung der 10 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, eine Geldstrafe iHv jeweils EUR 226.667,- verhängt hat. Die o.g. Unternehmen haben es unterlassen, das Unterschreiten der jeweiligen Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (S IMMO AG) mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig
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