Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Wiener Städtische Versicherung AG – Vienna Insurance Group im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz wegen Unterlassens der Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers durch beweiskräftige Dokumente bei drei Hochrisikokunden sowie wegen Unterlassens der Feststellung, ob es sich bei den Treugebern eines der drei Hochrisikokunden um politisch exponierte Personen handelt, eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 367.542,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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