Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Wienerberger AG (Emittentin) als juristische Person wegen einer verspäteten Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung im Hinblick auf die Unterschreitung des Stimmrechtsanteils von 4% an der Emittentin mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von Euro 160.000,- im Wege einer beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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