Mit Bescheid vom 18.05.2022 wurde gegen Kurt Üblacker eine Geldstrafe über € 30.000 wegen unerlaubten Einlagengeschäfts erlassen.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen ua gemäß § 98 Abs 1a BWG gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen die eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.
Die FMA teilt mit, dass gegen Kurt Üblacker als im Tatzeitraum Verantwortlichen der Üblacker Handels GmbH mit Sitz in Winklarn, ein Straferkenntnis mit einer Geldstrafe von insgesamt € 30.000 wegen Verstoßes gegen § 98 Abs 1a iVm § 1 Abs 1 Z 1 erster Fall (unerlaubte Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung) erlassen wurde. Das Straferkenntnis ist noch nicht rechtskräftig.
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