Startseite Allgemeines Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Lang & Schwarz AG Düsseldorf wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation
Allgemeines

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Lang & Schwarz AG Düsseldorf wegen Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation

wir_sind_klein (CC0), Pixabay
Teilen

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Lang & Schwarz AG mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland eine Geldstrafe von 325.500,– Euro wegen Verstößen gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat.

Die Lang & Schwarz AG übt als Komplementärin über die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co KG die Funktion des Market Makers unter anderem auch an der Wiener Börse AG aus und ist in dieser Funktion für die Einhaltung der maßgeblichen Normen verantwortlich. Die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co KG hat durch den Abschluss von 19 fahrlässig zustande gekommenen Scheingeschäften (Crossings) den Tatbestand der Marktmanipulation verwirklicht.

Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen: „Fehlerhafte Beratung bei DEGAG Genussrechten – Ansprüche frühzeitig sichern“

Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen hat begonnen, die ersten Vermittler der DEGAG...

Allgemeines

In Sachen DEGAG: Was ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – und warum ist sie für Anleger wichtig?

Wenn Sie in DEGAG-Genussrechte investiert haben und nun vom möglichen Totalverlustrisiko betroffen...

Allgemeines

DEGAG Genussrechte unsere Gespräche mit Anlegern

Bereits ab dem Nachmittag des zweiten Weihnachtstags kamen die ersten Gespräche in...