Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) gegen die Western Union International Bank GmbH als juristische Person wegen Verstößen gegen die PRIIP-Verordnung sowie gegen die PRIIP-Delegierte Verordnung und das PRIIP-Vollzugsgesetz, insbesondere wegen fehlender angemessener Prozesse hinsichtlich der Basisinformationsblätter von PRIIP-KIDS und mangelhafter, inhaltlicher Darstellung der Basisinformationsblätter von PRIIP-KIDs mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 50.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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